Ich habe Fragen.

 Häufig gestellte Fragen zur Therapie

Ich bin unsicher…was passiert mit mir in einer Therapie?

 

Das kann ich sehr gut verstehen.

Ich kann dir versichern, ich weiß genau, wie es sich anfühlt, Klient:in zu sein. Ich habe natürlich selbst eine Ausbildungstherapie über 2,5 Jahre gemacht und kann mich daher gut in deine Unsicherheit einfühlen, wie das ist, wenn man einem zunächst wildfremden Menschen sehr persönliche Dinge anvertraut. Scheue dich daher nicht, alle Fragen zu stellen, die dir auf den Nägeln brennen! Eines möchte ich dir hier schon mitgeben, weil es mir wichtig ist: Mein Therapieraum ist dein geschützter Raum, in dem alles sein darf: Da wird viel gelacht, manchmal vielleicht geweint, du kannst Dinge erzählen, die dir peinlich sind und du wirst Aha-Effekte haben.

Wie läuft eine Therapie ab?

 

Du vereinbarst telefonisch oder per Mail ein kostenloses Kennenlerngespräch, bei dem du mich kennenlernen und wichtige Fragen stellen kannst. Wenn wir überein kommen, dass du mit mir arbeiten möchtest, vereinbaren wir ein Erstgespräch, bei dem du deinen Vertrag erhältst und wir auch schon anfangen zu arbeiten. Die Folgetermine beginnen ca. 1 Woche später. Die ersten 4 Termine finden in der Regel im Abstand von einer Woche statt, danach im Abstand von zwei Wochen. Die Termine bekommst Du aber immer angepasst an dein akutes Problem, deinen Alltag und deine Arbeitszeiten. Üblicherweise sorge ich dafür, dass du immer am selben Tag zur selben Uhrzeit kommen kannst, damit du und ich besser planen können.

Was muss ich tun? Gibt es Hausaufgaben?

 

Damit du für dich das meiste aus der Therapie herausholst, wäre es gut, wenn du dich offen zeigst und mir vertraust. Natürlich kennen wir uns zu Beginn der Behandlung noch nicht und wir müssen erst einmal anfangen, miteinander zu arbeiten. Ich kann dir versichern, dass ich aus eigener Erfahrung (Ausbildungstherapie) weiß, wie es sich anfühlt, Klientin zu sein.

Du bekommst von mir (meist per Mail) die sogenannten “Überbrückungsfragen”, die als Reflexionshilfe die Zeit zwischen zwei Sitzungen überbrücken. Dies ist deine ständige Hausaufgabe, die wir im jeweils nächsten Termin zu Beginn besprechen.

Mein Arzt hat mir ein Richtlinienverfahren empfohlen, was ist das und arbeitest du damit?

 

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt drei sogenannte Richtlinienverfahren: die Psychoanalyse, die tiefenpsychologisch fundierte Therapie nach Jung und die Verhaltenstherapie. Wenn dir vom Arzt eine Verhaltenstherapie empfohlen wurde, bist du bei mir richtig, denn die ACT (Akzeptanz- und Commitment-Therapie) ist ein verhaltenstherapeutisches Verfahren, sozusagen weiterentwickelt. Eine klassische verhaltenstherapeutische Fachausbildung habe ich aber auch, weil diese die Voraussetzung für ACT ist.

Mir geht es jetzt schlecht, bekomme ich schnell einen Termin?

 

Ja. Ich kann allermeistens einen Termin am nächsten Tag anbieten, wenn du zeitlich ein wenig flexibel bist. In jedem Fall aber noch in derselben Woche. Termine biete ich generell von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr.

Ich möchte eigentlich nur noch raus, weg…ich glaube, ich bin suizidgefährdet…

 

Damit solltest du nicht allein bleiben, darüber sollten wir unbedingt reden!

Ich möchte von dir wissen, warum du so denkst und welche Pläne du vielleicht schon gemacht hast. Wenn ich zu dem Schluss kommen würde, dass diese Pläne ernst sind und du dir das Leben nehmen willst, dann bin ich verpflichtet, dich in ein psychiatriches Krankenhaus einweisen zu lassen. Du kommst dann zunächst in eine zentrale Notaufnahme, dort redet ein Arzt mit dir und schätzt nochmals ein, ob du akut selbst- und/oder fremdgefährdend bist. Bestätigt er dies, würde man dich in eine psychiatrische Abteilung bringen. Dort behandelt man dich, sowohl psychotherapeutisch als auch medikamentös, wenn dies geboten ist. Ein nicht unerheblicher Teil der Selbsttötungen wird von Menschen verübt, die eine psychische Krankheit haben - und Krankheiten kann man behandeln! Den Tod nicht.

Wie für alle Angehörigen der Heilberufe gilt auch für mich: Lebensschutz ist unser oberstes Gebot! Ich will, dass du lebst. Traue dich, noch heute einen Termin zu vereinbaren!

Ich nehme Drogen/ich bin süchtig. Kannst du mich behandeln?

 

Manchmal geht das nicht. Bei Alkoholsucht z.B. musst Du zunächst zu einer Entgiftung in ein Krankenhaus. Dieser Entgiftung schließt sich fast immer eine stationäre Reha an. Erst danach kann ich dich ambulant weiter behandeln, um die tieferliegenden Muster deiner Sucht zu bearbeiten. Und du solltest dir unbedingt eine Selbsthilfegruppe suchen, also z.B. die Anonymen Alkoholiker, die dich im Alltag unterstützen.

In einer Suchttherapie gucken wir uns nicht nur die Ursachen an, sondern sprechen auch über akute Probleme: Die Situation in deiner Familie oder am Arbeitsplatz. Außerdem “packen” wir für dich einen “Notfallkoffer”, auf den du zurückgreifen kannst, wenn der Suchtdruck sehr groß wird. Du kannst mit mir in der Stunde neue Verhaltensweisen einüben, die du statt dem Trinken benutzt, um mit schwierigen Situationen umzugehen.

Du solltest wissen, dass du bei allen Drogen nicht “klar im Kopf” bist, dich betäubst und damit wahrscheinlich nicht voll therapiefähig bist. Wie schon gesagt, geht es in einer Psychotherapie häufig um (unterdrückte) Gefühle - aber wenn du durch Medikamente bzw. Drogen gedämpft bist, was nützt dir dann eine Therapie? Du nimmst alles wie durch eine Milchglasscheibe oder wie durch ein Brennglas wahr - das ist aber nicht die Realität, sondern nur ein Zerrbild davon.

Bei nicht stoffgebundenen Süchten ist das etwas anders: Wenn du spiel-, kauf-, Internet- oder sexsüchtig bist, kann ich dich unter Umständen sofort behandeln. Das müssten wir im kostenfreien Kennenlerngespräch klären.

Eine Regel musst du allerdings einhalten, wenn du bei mir in Therapie bist: Du darfst nicht alkoholisiert oder “zugedröhnt” in die Therapiestunde kommen. Ist das dennoch der Fall, kann die Stunde nicht stattfinden, du musst sie aber dennoch bezahlen.

Ich möchte nicht, dass andere wissen, dass ich eine Therapie mache.

 

Das versteht sich von selbst. Ich unterliege gemäß BGB der Schweigepflicht, die sich aus der Art meiner Tätigkeit (Heilberuf, Heilpraktikerin für Psychotherapie) ergibt. Ich bin auch gegenüber deinem Partner/deiner Partnerin, deinen Kindern, Freunden, Ärzten, Arbeitgebern, Pflegepersonen zur Verschwiegenheit verpflichtet und das “für immer”. Ausnahme: Du entbindest mich schriftlich von meiner Schweigepflicht, wenn ich z.B. mit deinem Arzt/deiner Ärztin zusammenarbeiten soll.

Wo ist der Unterschied zwischen Heilpraktikern und Psychotherapeuten?

 

Zu den Berufsgruppen, die in Deutschland Patient:innen behandeln dürfen, gehören u. a. die Ärzteschaft und die Psychologischen Psychotherapeut:innen (umgangssprachlich “Kassen-Therapeuten”), beide haben eine Approbation. Beide rechnen über die Krankenkassen ab.

Zu den weiteren Berufsgruppen, die behandeln dürfen, gehören die Heilpraktiker:innen (für körperliche Krankheiten, sie behandeln z. B. mit Homöopathie und Traditioneller Chinesischer Medizin) und die Heilpraktiker:innen, ausschließlich für den Bereich Psychotherapie (wie ich eine bin). Ich habe zwar Psychologie studiert, aber nicht abgeschlossen, stattdessen eine schulische Heilpraktiker-Psy-Ausbildung gemacht und danach die Prüfung beim Gesundheitsamt Stuttgart abgelegt. Das Gesundheitsamt erteilt die Heilerlaubnis. Da ich mich auf Psychotherapie spezialisiert habe, darf ich nicht körperlich behandeln.

Da Heilpraktiker:innen und Heilpraktiker:innen für Psychotherapie in aller Regel nicht (fertig) studiert haben, haben wir keine Approbation, daher dürfen wir auch nicht mit den Krankenkassen abrechnen. Das hat aber auch Vorteile für dich: Alle Daten über deine psychotherapeutische Behandlung bleiben zwischen dir und mir. Sie fließen nicht in das System der Sozialversicherungen ein. Dies kann manchmal entscheidend sein, wenn es um eine Beamtenlaufbahn geht oder den Abschluss einer Versicherung.

Der Begriff Psychotherapeut:in ist geschützt und nur approbierte Therapeut:innen dürfen ihn führen. Ich bin Heilpraktikerin ausschließlich für Psychotherapie.

 Häufig gestellte Fragen zu Coaching und Beratung

Was ist der Unterschied zwischen Therapie und Coaching? Kann ich nicht auch einfach zu einem Coach gehen?

 

Therapie behandelt “Störungen von Krankheitswert” (z.B. Depressionen, Panikattacken, Soziale Phobie, Essstörungen, Zwänge, Burn out….) Behandeln dürfen in Deutschland nur die Heilberufe.

Der ganz wesentliche Unterschied ist auch, dass ein:e Therapeut:in geradezu davon ausgehen muss, dass aufgrund des momentanen Krankheits- bzw. Belastungszustands seiner Patient:innen (ich sage Klienten, Klientinnen) bestimmte Skills (sozusagen Bearbeitungsmöglichkeiten) fehlen, weil der Mensch in einem seelischen Ausnahmezustand ist.

Coaching ist Hilfe zur Selbsthilfe. Ein Coach fragt sich an die Lösung eines Problems heran, die bereits im Coachee vorhanden ist. Es geht meist um berufliche, aber auch private Probleme, die jederfrau/jedermann haben kann. Arbeitsplatzverlust, Trennung/Scheidung, berufliche Umorientierung, Weiterentwicklung von Fähigkeiten, eine Weltreise mit Familie oder ein Sabbatical planen…Das sind im Lebensverlauf “übliche”, erwartbare und für einen gesunden Menschen in der Regel bewältigbare Probleme. Ein gesunde:r Coachee kann ihr/sein Leben ohne größere Probleme allein bewältigen, er/sie braucht nur bei einem speziellen Problem einen “Stubser”, eine Anregung, neue Lösungsideen.

Ein:e Klient:in, die/der eine Psychotherapie sucht, kommt häufig nicht mehr mit dem Leben klar, weil die “Störung”, also eine Depression, Zwänge oder Ängste an einem normalen Leben hindern. Zugrunde liegen hier oft tiefe Muster, die wir Menschen früh erworben haben. Ein Trauma (z.B. der Tod eines angehörigen Menschen durch Suizid, Missbrauch oder eine andere Gewalttat) ist kein “erwartbares” und “übliches” Lebensereignis. Es wirft praktisch jeden Menschen aus der Bahn, ob gesund oder vorbelastet und hat oft weitreichende psychische Folgen. Für die Behandlung von psychischen Erkrankungen ist die Ausbildung von Coaches nicht gedacht und reicht auch nicht aus.

Ich bin eigentlich nicht krank, aber auch nicht zufrieden mit mir…

 

Hier kann ich dir entweder mit einer psychologischen Beratung oder einem Coaching als Hilfe zur Selbsthilfe zur Seite stehen, zum “Sortieren” deiner Gedanken.

Kann ich bei dir mit Karte zahlen?

 

Nein, Kartenzahlung ist nicht möglich. Du bekommst entweder eine Rechnung am Ende des Monats oder du zahlst nach dem Termin in bar gegen Quittung oder du zahlst mehrere Termin per Vorkasse (Überweisung).

 Allgemeine Fragen

Was passiert, wenn ich dich anrufe?

 

Während ich in Gesprächen bin, kann ich logischerweise nicht ans Telefon gehen. Dann läuft aber die Mailbox. Schildere mir bitte kurz dein Anliegen, nenne deutlich deinen Namen und deine Telefonnummer. Ich rufe dich an, sobald ich kann, meist noch am selben Tag.

Ich möchte Medikamente/ein Gutachten/eine Krankschreibung

 

Heilpraktiker:innen für Psychotherapie dürfen weder Medikamente verschreiben, noch Gutachten abgeben noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgeben, dies dürfen nur Ärzt:innen bzw. Psychiater:innen.

Behandelst oder berätst du auch Gender-Personen, LGBTQ-Menschen oder non-binäre Personen?

 

Ich behandle selbstverständlich alle Menschen, mit allen lebendigen, persönlichen und sexuellen Ausrichtungen. Auch deine Religionszugehörigkeit spielt keine Rolle. Deine Spiritualität hat jedoch eine Bedeutung und du kannst sie für deine Entwicklung benutzen, wenn du willst und das brauchst.

Deine Frage ist nicht dabei?

Bitte schicke eine Mail an info(at)diegutetherapie.de und ich beantworte deine Frage gerne.